Silbermünzen

Silbermünzen: eine konservative Investitionsform mit Potential

Der Kauf von Silbermünzen ist auf dem Markt für Sie als Kunden mit einigen relevanten Vorteilen verbunden gegenüber anderweitigen Anlagemöglichkeiten, wie Aktien oder sogar Kryptowährungen. Im folgenden Beitrag werden Ihnen die wichtigsten Vorteile im Bereich der Investition in Silbermünzen geschildert und erläutert.

Gründe, die für Silbermünzen sprechen:

  • Ein langfristiger Vermögenserhalt
  • Ein erhöhter Wertsteigerungsprozess und Inflationsschutz
  • Eine erhöhte Unabhängigkeit gegen Regierungswillkürunabhängigkeit
  • Erhalt von steuerlichen Vorteilen

Ein langfristiger Vermögenserhalt

Die allgemeine Meinung über Silbermünzen und weiteren Edelmetallen ist, dass sie wesentlich wertstabiler sind als modernere Anlagevarianten. Bereits seit vielen Jahrhunderten bewähren sich Silbermünzen als eine stabile Form der Wertanlage. Aufgrund dessen stellen Silbermünzen beinahe immer ein reales Vermögen dar.

Ein erhöhter Wertsteigerungsprozess und Inflationsschutz

Der bewährte Kauf von Silbermünzen wirkt erfahrungsgemäß einer Inflation entgegen. Insbesondere in Zeiten in denen hohe Inflationsraten vorherrschen können Edelmetalle das Vermögen schützen und sogar für einen steten Wertezuwachs sorgen.

Eine erhöhte Unabhängigkeit gegen Regierungswillkürunabhängigkeit bei Silbermünzen

Fiat-Währungen, wie das Pfund, der Yen, der Dollar oder der Euro sind nicht mit Edelmetallen, wie Silber abgedeckt. Hier dient lediglich das Versprechen einer Regierung als Wertgarant und diese Versprechen können ggf. brüchig sein. Die Geschichte zeigte jedoch, dass keine einzige Papierwährung auf ewig bestand und auf ewig einen kontinuierlichen hohen Zahlungswert hatte.

Erhalt von steuerlichen Vorteilen

Die steuerliche Behandlung von Silber bildet einen weiteren Mehrwert in der Betrachtung der Edelmetalle, denn beim Verkauf von Silbermünzen handelt es sich lediglich um ein privates Veräußerungsgeschäft. Die sogenannte Spekulationssteuer fällt bei einer Haltefrist von einem Jahr nicht an. Hierbei entfällt die Abgeltungssteuer in Höhe von 25,00 %.